Datenschutz und KI mit System in Ihrem Unternehmen


  • Einfache Umsetzung
  • Wenig Zeitaufwand
  • Kurzfristige Umsetzung
  • Kostengünstig durch Jahresgebühr

Fullservice zur Einhaltung der Vorgaben


  • Beratung
  • Dokumentenerstellung
  • Hotline und Support
  • Datenschutz- und KI-Schulung
Jetzt handeln
Datenschutz und KI-Compliance sind keine Option – sie sind Pflicht. Wer heute investiert, schützt sein Unternehmen vor Bußgeldern, Klagen und Reputationsschäden von morgen. Ich berate Sie fachkundig und vollumfänglich.
Bußgelder
Verstöße gegen die DSGVO können Bußgelder von bis 4 % des Jahresumsatzes nach sich ziehen. Kein Unternehmen ist zu klein, um ins Visier der Aufsichtsbehörden zu geraten.
Matthias Herrlinger Datenschutzbeauftragter
Team Datenschutz KI
Reputationsschaden
Ein einziger Datenschutzvorfall reicht aus, um das Vertrauen Ihrer Kunden dauerhaft zu beschädigen. Negative Schlagzeilen verbreiten sich schnell – ein Imageschaden ist oft teurer als jedes Bußgeld.
Mitarbeiterdaten
Auch intern lauern Risiken: Falsch verwaltete Mitarbeiterdaten verstoßen gegen die DSGVO. Abmahnungen, Klagen und Bußgelder können die Folge sein – selbst bei kleinsten Unternehmen.
Datenpanne ohne Plan
Wer bei einer Datenpanne nicht innerhalb von 72 Stunden reagiert, riskiert zusätzliche Bußgelder. Ohne klaren Notfallplan wird aus einem kleinen Vorfall schnell ein teures Problem.

Der Datenschutzbeauftragte Herrlinger bereitet den Ernstfall vor.
Auftragsverarbeitung
Nutzen Sie externe Dienstleister wie Cloud-Anbieter oder Marketingagenturen? Ohne gültige Auftragsverarbeitungsverträge haften Sie persönlich für Datenschutzverstöße Ihrer Partner.
Schützen Sie Ihre Daten mit System, betreut durch Matthias Herrlinger
Datenschutz System
Wettbewerbsnachteil
Unternehmen, die ein Datenschutzsystem unzureichend umgesetzt haben, verlieren Ausschreibungen und Aufträge. Immer mehr Geschäftspartner und Großkunden fordern nachweisliche Datenschutz-Compliance als Voraussetzung.

Nachweise erstellt Ihnen der Datenschutzbeauftragte Herrlinger mit einem nach Art. 5 der DSGVO aufbereitetem System.
Wettbewerbsnachteil
Unternehmen, die ein Datenschutzsystem unzureichend umgesetzt haben, verlieren Ausschreibungen und Aufträge. Immer mehr Geschäftspartner und Großkunden fordern nachweisliche Datenschutz-Compliance als Voraussetzung.

Nachweise erstellt Ihnen der Datenschutzbeauftragte Herrlinger mit einem nach Art. 5 der DSGVO aufbereitetem System.
Marketingfallen
Newsletter, Werbemails, Retargeting: Ohne nachweisbare Einwilligung Ihrer Empfänger sind diese Maßnahmen illegal. Die Folge: Bußgelder und der Verlust wertvoller Kundenadressen.
Sicherheitslücken
Unzureichende IT-Sicherheit ist ein Datenschutzverstoß. Fehlende Verschlüsselung, schwache Passwörter oder veraltete Software machen Ihr Unternehmen zur Zielscheibe – und zur Haftungsquelle.
Internationale Datentransfers
Nutzen Sie US-amerikanische Software oder Cloud-Dienste? Ohne rechtskonforme Grundlage für den Datentransfer in Drittstaaten verstoßen Sie automatisch gegen die DSGVO.
KI im Alltag
ChatGPT, Claude, Copilot, Gemini – viele Mitarbeiter nutzen KI-Tools bereits privat im Büro. Ohne klare Unternehmensrichtlinien fließen vertrauliche Daten unkontrolliert an Dritte ab.

Der Datenschutzbeauftragte Herrlinger wirkt dem entgegen. Es wird eine Richtlinie für alle Beschäftigten erstellt.
Seit 2024 gilt die KI Verordnung. Unternehmen, die KI einsetzen, müssen Compliance-Anforderungen erfüllen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 7 % des Jahresumsatzes.
Automatisierte Entscheidungen
Wer KI für Entscheidungen über Personen einsetzt – etwa bei Bewerbungen oder Kreditvergabe – unterliegt strengen Regeln. Verstöße können massive Schadenersatzforderungen auslösen.
KI-Risikobewertung
Die KI Verordnung verpflichtet Unternehmen zur Risikobewertung eingesetzter KI-Systeme. Wer diese Pflicht ignoriert, riskiert Betriebsverbote für seine KI-Anwendungen.
Webseitenrisiko
Ihre Website kann ein Datenschutzrisiko sein: falsche Cookie-Banner, fehlende Datenschutzerklärung oder unzulässige Tracking-Tools. Abmahnungen durch Wettbewerber sind hier an der Tagesordnung.
Haftung der Geschäftsführung
Datenschutzverstöße sind Chefsache. Die Geschäftsführung haftet persönlich, wenn nachgewiesen wird, dass Schutzmaßnahmen bewusst unterlassen wurden. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Branchenspezifische Pflichten
Gesundheit, Finanzen, Personalwesen: Manche Branchen unterliegen verschärften Datenschutzpflichten. Wer diese nicht kennt, tappt unwissentlich in eine teure Compliance-Falle.
Bürozeiten:
Am heutigen Montag sind wir ab 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar.
Telefonnummer +49 7033 469 387-0
Matthias Herrlinger Datenschutzbeauftragter
Team Datenschutz KI
Matthias Herrlinger
ist seit 2016 Datenschutzbeauftragter und seit 1998 Unternehmer, zudem Dozent für Datenschutz an der Industrie- und Handelskammer und Ausbilder für innerbetriebliche Datenschutzbeauftragte. Er steht im engen Kontakt mit der Datenschutzbehörde und dem Landesbeauftragten für Datenschutz in BW.
Wir beantworten Ihre Fragen sofort.

Kontaktieren Sie uns
per E-Mail